Im letzten Grundschuljahr steht für die Kinder, Eltern und Lehrkräfte eine wichtige Entscheidung bevor - der Übergang in eine weiterführende Schule. Diese Entscheidung ist nicht einfach, denn das
Kind als Persönlichkeit in seiner Entwicklung, seinen Begabungen, seinen Leistungen und Potenzialen soll dabei berücksichtigt werden.
Bei der Grundschulempfehlung geht es darum, jedem Kind für die nächste Zeit die Schulart zu empfehlen, die ihm die optimale Förderung geben kann, die Förderung, die seinem derzeitigen
Entwicklungs- und Begabungsstand entspricht und weder über- noch unterfordert.
Der baden-württembergische Landtag als Gesetzgeber hat am 7.Dezember 2011 eine Schulgesetzänderung beschlossen. Demzufolge entscheiden Eltern in eigener Verantwortung, welche weiterführende
Schulart ihr Kind nach der Grundschule besuchen soll. Damit werden die Elternrechte gestärkt.
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